Erziehungs- und Familienberatungsstelle
in Trägerschaft der
Kindheit und Familie Wildau gemeinnützige GmbH des Kindheit e. V.

Stand: 2026

Inhalt

  1. Einleitung / Präambel
  2. Leitbild und Wertebasis
  3. Ziele des Schutzkonzeptes
  4. Verhaltenskodex und Führungskultur
  5. Strukturen und Zuständigkeiten
  6. Präventionsmaßnahmen
  7. Verfahren bei Verdacht oder Vorfall
  8. Beschwerde- und Beteiligungsverfahren
  9. Schutz der Mitarbeitenden
  10. Netzwerke und Kooperation
  11. Evaluation und Weiterentwicklung

1. Einleitung / Präambel

Als Träger der freien Jugendhilfe bieten wir Beratung, Unterstützung und Begleitung für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern in schwierigen Lebenssituationen.

Wir leisten unseren Beitrag zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz der uns anvertrauten Menschen – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, sexueller Orientierung oder sozialem Status.

Gewalt verstehen wir im Sinne der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als den tatsächlichen oder angedrohten Gebrauch physischer oder psychischer Kraft oder Macht, der gegen sich selbst, eine andere Person oder Gemeinschaft gerichtet ist und zu Verletzungen, Schäden oder seelischem Leid führen kann.

Das vorliegende Schutzkonzept soll sicherstellen, dass alle Personen, die mit unseren Angeboten in Kontakt stehen – Ratsuchende, Mitarbeitende, Kooperationspartner*innen – vor körperlicher, seelischer, sexualisierter und struktureller Gewalt geschützt sind. Es beschreibt unsere Haltung, Strukturen, Verfahren und Präventionsmaßnahmen.

2. Leitbild und Wertebasis

Als Träger der freien Jugendhilfe verstehen wir uns als verlässlichen Partner für junge Menschen und ihre Familien. Kindheit stellt für uns eine entscheidende und besonders schützenswerte Lebensphase der Reifung und Entwicklung dar. Wir setzen uns daher in all unserem Wirken dafür ein, die Schaffung kindgerechter und kinderfreundlicher Lebensbedingungen zu fördern.

Unser Handeln orientiert sich dabei an einem humanistisch geprägten Menschenbild, das die Einzigartigkeit, Unabhängigkeit und den natürlichen Entwicklungswunsch jedes Menschen in den Mittelpunkt stellt. D.h. wir begegnen allen Menschen mit Respekt, Wertschätzung und Empathie, achten ihre Rechte und fördern ihre Selbstbestimmung. Dabei schaffen wir sichere Räume und lehnen jede Form von körperlicher, psychischer oder sexueller Grenzüberschreitung und Gewalt gegenüber Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ab.

3. Ziele des Schutzkonzeptes

Unser Schutzkonzept verfolgt das Ziel, innerhalb der Erziehungs- und Familienberatungsstelle in Trägerschaft der Kindheit und Familie Wildau gemeinnützige GmbH des Kindheit e. V. eine Kultur des Schutzes, der Achtsamkeit und des respektvollen Miteinanders dauerhaft zu verankern. Es soll dazu beitragen,

  • Gewalt in allen Erscheinungsformen zu verhindern – körperliche, psychische, sexualisierte sowie strukturelle Gewalt,
  • Mitarbeitende, Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu sensibilisieren für Grenzverletzungen, Machtungleichgewichte und mögliche Risiken im Hilfeprozess,
  • klare Verhaltensregeln, Verantwortlichkeiten und Kommunikationswege festzulegen, um Sicherheit und Transparenz zu gewährleisten,
  • einheitliche Verfahren bei Verdacht oder Vorfall zu definieren, damit alle Beteiligten wissen, wie im Ernstfall fachlich richtig zu handeln ist,
  • eine Schutz- und Achtsamkeitskultur zu fördern, die auf Vertrauen, Offenheit und professioneller Selbstreflexion beruht,
  • und die Partizipation und Transparenz im gesamten Hilfeprozess sicherzustellen – als Ausdruck von Respekt, Selbstbestimmung und Mitverantwortung der Ratsuchenden.

Ziel ist es, ein professionelles Umfeld zu schaffen, das Sicherheit bietet, Handlungssicherheit stärkt und die Qualität unserer pädagogischen Arbeit kontinuierlich verbessert.

4. Verhaltenskodex

Unser detaillierter Verhaltenskodex befindet sich derzeit in kollegialer Erarbeitung und bildet nach seiner Fertigstellung und Verschriftlichung die verbindliche Grundlage für das Handeln aller Beschäftigten. Er wird Themen wie Nähe und Distanz, Machtmissbrauch, Sprache, Wortwahl, Umgang mit Medien und sozialen Netzwerken, Angemessenheit von Körperkontakten, Beachtung der Intimsphäre, Umgang mit Geschenken und Disziplinarmaßnahmen umfassen.

Er soll der Orientierung dienen und dazu beitragen, Grenzverletzungen vorzubeugen, Handlungssicherheit zu geben und eine gemeinsame professionelle Ethik zu fördern. Der Verhaltenskodex wird arbeitsrechtlich verbindlich sein und Bestandteil jeder Dienstvereinbarung werden.

Inhaltlich wird er folgende Grundsätze genau ausdefinieren.

Grundsätze des Verhaltenskodex:

  • Wir achten die Würde, Integrität und Intimsphäre jedes Menschen.
  • Wir respektieren persönliche und kulturelle Grenzen und vermeiden jegliche grenzüberschreitende Handlungen.
  • Wir gestalten Nähe und Distanz bewusst und reflektiert und sichern damit die Professionalität unserer Beziehungen.
  • Wir sprechen Fehlverhalten und Unsicherheiten offen an, unabhängig von Hierarchien, und verstehen dies als Teil einer lernenden Organisation.
  • Wir vermeiden diskriminierende, herabwürdigende oder sexualisierte Sprache, Gestik und Handlungen in jeglicher Form.
  • Wir übernehmen Verantwortung für unser Handeln und reagieren aktiv, wenn wir Grenzverletzungen oder Übergriffe beobachten oder vermuten.

5. Strukturen und Zuständigkeiten

Der wirksame Schutz von Kindern, Jugendlichen und Familien vor Gewalt erfordert klare Verantwortlichkeiten und transparente Kommunikationsstrukturen. Innerhalb der Erziehungs- und Familienberatungsstelle gelten folgende Zuständigkeitsbereiche: Geschäftsführung und fachliche Leitung: Die Geschäftsführung trägt die Gesamtverantwortung für die Entwicklung, Umsetzung und Fortschreibung des Schutzkonzepts. Sie stellt sicher, dass die notwendigen personellen, zeitlichen und fachlichen Ressourcen für eine nachhaltige Präventionsarbeit bereitgestellt werden. Darüber hinaus ist sie für die regelmäßige Evaluation der Wirksamkeit des Schutzkonzepts sowie für die Sicherstellung einer gewaltfreien Organisationskultur zuständig.

Im Zusammenwirken mit der fachlichen Leitung der EFB verantwortet sie die konkrete Umsetzung und Einhaltung des Schutzkonzepts in der täglichen Praxis. Dazu gehören neben der fachlichen Begleitung, die Dokumentation und Kommunikation aller Maßnahmen, die Schulung der Mitarbeitenden sowie das Krisen- und Beschwerdemanagement im Verdachtsfall.

Die Träger- und fachliche Leitung sorgt für eine offene, wertschätzende Teamkultur und achtet darauf, dass das Schutzkonzept im Alltag gelebt wird.

6. Präventive Maßnahmen

6.1. Regelungen und Verfahren zur Sicherung der persönlichen Eignung unserer Mitarbeitenden

Bereits in unseren Stellenausschreibungen wird auf die Bedeutung von Gewaltschutz, Prävention und grenzachtendem Handeln hingewiesen.

Unsere Ausschreibungstexte betonen einen achtsamen, respektvollen Umgang mit Kindern, Jugendlichen und ihren Familien. Im Bewerbungsverfahren wird besonderer Wert auf die Haltung, Werteorientierung und Reflexionsfähigkeit der Bewerbenden gelegt. Ein standardisierter Gesprächsleitfaden, sowie das Vier-Augen-Prinzip gewährleisten Transparenz und Objektivität bei der Personalauswahl. Bereits im Vorstellungsgespräch werden die Bewerber*innen über die Grundsätze unseres Schutzkonzepts informiert.

Vor Aufnahme ihrer Tätigkeit sind alle Mitarbeitenden, Honorarkräfte sowie regelmäßig tätige Personen verpflichtet, ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a Abs. 1 BZRegG vorzulegen. Der Träger stellt sicher, dass dieses – wie gesetzlich vorgeschrieben – mindestens alle fünf Jahre erneuert wird. Zwischen dem Träger und seinen Mitarbeitenden besteht die Vereinbarung, das Führungszeugnis in einem kürzeren Turnus von zwei Jahren zu erneuern. Die Einsichtnahme erfolgt ausschließlich durch hierzu autorisierte Personen unter Wahrung des Datenschutzes.

Darüber hinaus sind bereits jetzt alle Mitarbeitenden bei Aufnahme ihrer Tätigkeit dazu verpflichtet, eine Selbstauskunftserklärung abzugeben, in der sie versichern, dass gegen sie kein strafrechtliches Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist – insbesondere nicht im Zusammenhang mit Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder anderen schweren Delikten i.S. §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 181a, 182 bis 184e, 225, 232 bis 236 des Strafgesetzbuches.

Vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und in regelmäßigen Abständen werden die Mitarbeitenden zusätzlich aufgefordert, in einer Selbstverpflichtungserklärung zu bestätigen, dass sie sich ihrer besonderen Verantwortung im Kinderschutz bewusst sind und sich verpflichten, sich bei jeglicher Form von Übergriffen, Grenzverletzungen oder (sexualisierter) Gewalt, sowie entsprechenden Verdachtsmomenten unverzüglich an die Leitung oder den Träger zu wenden und ihre Beobachtungen zu melden. Diese Erklärung wird regelmäßig aktualisiert und steht für persönliche Verantwortung und Integrität.

6.2. Schulung und Qualifizierung der Mitarbeitenden

Für alle Mitarbeitenden bestehen verpflichtende Fortbildungsangebote im Bereich Kinderschutz, Gewaltprävention, Deeskalation und professioneller Beziehungsarbeit. Diese dienen sowohl der Handlungssicherheit als auch der Qualitätsentwicklung.

Die Leitung sorgt zudem für strukturelle Unterstützung der Mitarbeitenden, um Überforderungssituationen vorzubeugen. Träger und Leitung stellen sicher, dass Supervision, kollegiale (Fall-)Beratung, Team- und Entwicklungsgespräche regelmäßig stattfinden. Diese Formate dienen der Reflexion des beruflichen Handelns, insbesondere im Hinblick auf Nähe-Distanz-Regulation, Machtverhältnisse und Grenzachtung.

7. Verfahren bei Verdacht oder Vorfall

Der Handlungsplan (siehe Anlage) ist ein zentraler Bestandteil des Schutzkonzepts unserer Erziehungs- und Familienberatungsstelle. Er gewährleistet, dass im Verdachtsfall jeglicher Form von Gewalt — ob physisch, psychisch, sexualisiert oder strukturell — zügig, besonnen und professionell gehandelt wird. Er schafft Handlungssicherheit für alle Mitarbeitenden und legt klare Zuständigkeiten, Meldewege und Verfahrensschritte fest. Der Handlungsplan wurde gemeinsam im Team entwickelt und mit internen Fachkräften abgestimmt. Er wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben, um auf aktuelle fachliche und rechtliche Entwicklungen reagieren zu können. Der Schutz der betroffenen Person hat dabei oberste Priorität.

8. Beschwerde- und Beteiligungsverfahren

Ein transparentes und zugängliches Beschwerdeverfahren ist ein zentraler Bestandteil des Gewaltschutzes. Es soll sicherstellen, dass alle Ratsuchenden und Schutzbefohlenen die Möglichkeit haben, Hinweise, Kritik oder Beschwerden frei und ohne Angst vor Benachteiligung vorzubringen.

  • Erwachsene als auch minderjährige Ratsuchende werden von uns in jedem Erstgespräch über ihre Beschwerdemöglichkeiten und Betroffenenrechte informiert. Das Verfahren wird zusätzlich auf unserem Merkblatt Information über unsere Arbeitsweise und zum Datenschutz, welches vor Beginn der Beratung an unsere Klientel versendet wird, detailliert dargestellt (siehe Merkblatt im Anhang). Ein gut sichtbarer Aushang in kindgerechter Sprache in unserem Wartebereich, macht Kinder und Jugendliche noch einmal gesondert auf ihre Beteiligungs- und Beschwerderechte aufmerksam.
  • In der EFB nutzen wir aktuell die Broschüre „DEIN RECHT AUF BERATUNG“ (herausgegeben vom Kompetenzzentrum Kinderschutz NRW) um für Kinder und Jugendliche transparent zu machen, was Erwachsene und insbesondere Fachkräfte im Beratungsprozess dürfen und was nicht. In der Fortentwicklung dieses Schutzkonzeptes planen wir zusätzlich die Erarbeitung weiterer Instrumente, beispielsweise zielgruppengerechte Verhaltensampeln, um Kinder altersgerecht über ihre Rechte aber auch ihre Schutzwürdigkeit aufzuklären.
  • Treten während einer Beratung Unzufriedenheiten oder Beschwerden auf, die im direkten Gespräch nicht geklärt werden können, informiert die beratende Fachkraft die betroffene Person über weitere Möglichkeiten, die Beschwerde in mündlicher oder ggf. schriftlicher Form zu adressieren. Ansprechpartner*in sind die fachliche Leitung und/oder die Geschäftsführung und/oder der Vereinsvorstand. Auf Wunsch können Beschwerden auch anonym eingereicht werden. Dafür steht ein Hausbriefkasten im Erdgeschoss der Gesundheitszentrums zur Verfügung.
  • Jede Beschwerde wird zudem durch die beratende Fachkraft an die fachliche Leitung, sowie die Geschäftsführung weitergeleitet. Diese verschaffen sich gemeinsam ein Bild der Situation und entscheiden über das weitere Vorgehen sowie mögliche dienstliche oder organisatorische Konsequenzen.

Darüber hinaus wird die Beschwerde unter Wahrung des Datenschutzes im Team besprochen. Ziel ist es, Vorschläge für das weitere Vorgehen zu erarbeiten – beispielsweise durch Fallsupervision, Wechsel der zuständigen Fachkraft, Hinzuziehung externer Unterstützung oder strukturelle Veränderungen innerhalb der Einrichtung. Das Ergebnis der Teambesprechung wird schriftlich festgehalten.

  • In jedem Fall erhält die beschwerdeführende Person zeitnah eine sachliche Rückmeldung.

9. Schutz der Mitarbeitenden

Gewaltschutz bedeutet nicht nur, Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu schützen, sondern ebenso, die Mitarbeitenden vor Bedrohungen, Überforderung oder Gewalterfahrungen in ihrem beruflichen Alltag zu bewahren. Die Arbeit im ambulanten Kontext kann herausfordernde und mitunter auch potenziell gefährliche Situationen mit sich bringen. Daher hat der Schutz der Mitarbeitenden für uns einen hohen Stellenwert. Wir verstehen Fürsorge und Schutz als gemeinsame Verantwortung von Träger, Leitung und Team. Die folgenden Grundsätze gelten verbindlich:

9.1 Präventive Maßnahmen

In besonders schwierigen Beratungsfällen (hochkonflikthaften Trennungs- und Scheidungsberatungen, Beratungen zu Vorfällen von häuslicher und sexualisierter Gewalt, Beratungen mit psychisch kranken Ratsuchenden) wird im Co-Team gearbeitet.

Vor Hausbesuchen, z.B. im Rahmen von §27 (3) AFT, wird in ebensolchen Bedarfsfällen eine Gefährdungseinschätzung vorgenommen. Dabei werden Faktoren wie Konfliktpotenzial, bisherige Erfahrungen mit der Familie, Wohnumfeld und persönliche Sicherheit berücksichtigt. Wenn Anzeichen für ein erhöhtes Risiko bestehen, werden in jedem Fall Doppelbesetzungen eingeplant.

Die Einschätzung erfolgt gemeinsam im Team und im Austausch mit der Leitung, um subjektive Wahrnehmungen abzugleichen und Schutzvorkehrungen frühzeitig zu treffen.

9.2 Notfall- und Erreichbarkeitsregeln

Für alle aufsuchenden Tätigkeiten gelten klare Absprachen zur Erreichbarkeit und Notfallorganisation.
Dazu gehören:

  • die verbindliche Information des Teams über Ort und Dauer von Außenterminen,
  • die Möglichkeit, in Gefahrensituationen sofort Unterstützung über Leitung oder Kolleg*innen anzufordern.

Im Falle akuter Bedrohung gilt: Eigen- und Kolleg*innenschutz geht vor Klärung oder Intervention.
Die Polizei darf jederzeit hinzugezogen werden, wenn Sicherheit gefährdet ist.

9.3 Unterstützung nach belastenden Situationen

Nach herausfordernden oder bedrohlichen Situationen erhalten Mitarbeitende Unterstützung, Schutz und Nachsorge.
Dazu gehören:

  • kurzfristige Gespräche mit Leitung oder Kolleg*innen,
  • fachliche Begleitung im Rahmen von Supervision oder kollegialer Beratung,
  • bei Bedarf Vermittlung an externe Fachberatung oder psychologische Unterstützung.

Das Ziel ist es, Belastungen frühzeitig zu erkennen, Überforderung zu vermeiden und die psychische Gesundheit der Mitarbeitenden zu sichern.

9.4 Verantwortung von Leitung und Träger

Leitung und Träger tragen die Verantwortung, Rahmenbedingungen für einen sicheren Arbeitsplatz zu schaffen.
Dazu zählen:

  • eine offene Kommunikationskultur, in der Sorgen und Ängste ausgesprochen werden dürfen,
  • das Recht auf fachliche Rückendeckung und Schutz bei Bedrohung,
  • klare Vereinbarungen zu Risikoabwägung und Handlungsbefugnissen im Ernstfall.

Der Schutz der Mitarbeitenden ist zugleich ein Ausdruck der Wertschätzung und Fürsorgepflicht des Trägers und steht im direkten Zusammenhang mit der Qualität und Verlässlichkeit der Hilfeangebote für Familien.

10. Netzwerke und Kooperation

Ein wirksamer Schutz vor Gewalt kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten Verantwortung übernehmen und verlässlich zusammenarbeiten. Unsere Erziehungs- und Familienberatungsstelle versteht sich als Teil eines regionalen Netzwerks zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Familien.
Dazu gehört die enge Kooperation mit Fachberatungsstellen, Kinderschutzdiensten, Schulen, Kindertagesstätten, Polizei, medizinischen Einrichtungen sowie dem örtlichen Jugendamt. Diese Zusammenarbeit stärkt die Handlungssicherheit und trägt dazu bei, Risiken frühzeitig zu erkennen und abgestimmt zu handeln.

Im Rahmen von Leistungsvereinbarungen sowie Kooperationsverhältnissen verpflichtet sich die EFB, sämtliche Partnerinnen durch Veröffentlichung auf der eigenen Website über das bestehende Gewaltschutzkonzept zu informieren und bei der Ausgestaltung sowie Durchführung der Zusammenarbeit auf dessen verbindliche und verlässliche Berücksichtigung hinzuwirken. Bereits im Auswahlprozess von Netzwerk- und Kooperationspartnerinnen, Honorarkräften sowie beauftragten Dritten wird sichergestellt, dass diese den festgelegten Schutzauftrag der EFB anerkennen und ihre jeweilige Tätigkeit in Übereinstimmung mit den Vorgaben dieses Konzeptes ausüben.

Bei Beratungsanliegen, die im Zusammenhang mit Kinderschutzthemen, insbesondere sexueller Gewalt stehen, arbeiten wir mit folgenden Netzwerken/Fachberatungsstellen zusammen:

Insoweit erfahrene Fachkräfte (§ 8a SGB VIII):

Die im Landkreis LDS tätigen insoweit erfahrenen Fachkräfte stehen der Einrichtung bei Verdachtsfällen auf Kindeswohlgefährdung oder Gewalthandlungen beratend zur Seite. Sie unterstützen bei der fachlichen Einschätzung, begleiten Risikoanalysen und tragen zur Entwicklung geeigneter Schutzmaßnahmen bei. Ihre Expertise sichert die rechtlich korrekte und fachlich reflektierte Umsetzung des § 8a SGB VIII.

Landkreis Dahme Spreewald

Amt für Kinder, Jugend und Familie

Kinderschutzkoordination Frau Damm

Beethovenweg 14

15907 Lübben

Tel.: (03546) 20-1554

E-Mail: kinderschutzkoordination@dahme-spreewald.de

STIBB e. V.

Driftkamp 10

14532 Kleinmachnow

Tel. (033203) 22674

11. Evaluation und Weiterentwicklung

Das Schutzkonzept der Erziehungs- und Familienberatungsstelle in Trägerschaft der Kindheit und Familie Wildau gemeinnützige GmbH des Kindheit e. V. ist ein Dokument, welches regelmäßig überprüft, fortgeschrieben und weiterentwickelt wird, um sicherzustellen, dass die festgelegten Maßnahmen, Verfahren und Haltungen dauerhaft wirksam bleiben und sich an neue fachliche, gesellschaftliche und rechtliche Entwicklungen anpassen.

Die Überprüfung erfolgt mindestens einmal jährlich durch Leitung, Mitarbeitende und bei Bedarf unter Beteiligung externer Fachstellen. Ziel der Evaluation ist eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung und die Etablierung einer Kultur der Achtsamkeit innerhalb der Einrichtung.

11.1 Evaluationskriterien

Die regelmäßige Überprüfung umfasst insbesondere folgende Aspekte:

  • dokumentierte und bearbeitete Verdachts- oder Vorfälle,
  • die Kommunikations- und Meldewege im Verdachtsfall,
  • den Schulungs- und Informationsstand aller Mitarbeitenden,
  • die Funktionalität der Beschwerdeverfahren,
  • den Umgang mit Nähe und Distanz im Beratungskontext,
  • sowie Rückmeldungen von Ratsuchenden, Kooperationspartner*innen und Fachkräften.

Die Ergebnisse werden im Team reflektiert und fließen dann entsprechend in die Anpassung von Strukturen, Verfahrensabläufen und Vereinbarungen ein.

Ende des Dokuments