Kindheit e.V. in Wildau

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Wer zu uns kommen kann

Wer für ein oder mehrere Kinder zu sorgen hat, kann nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetzt (SGB VIII) Erziehungs- und Familienberatung in Anspruch nehmen.
Jugendliche und junge Erwachsene selbst haben ebenso Anspruch auf Beratung bis zum 27. Lebensjahr.
Wichtig ist für uns, dass Sie freiwillig kommen. Wenn Sie uns auf Veranlassung Dritter aufsuchen, werden wir darauf achten, dass Sie sich so entscheiden können, wie es für Sie und Ihre Familie gut ist.

Welche Hilfen wir anbieten können

  • Erziehungsberatung, Familienberatung
  • Entwicklungs-, Leistungs- und Persönlichkeitsdiagnostik bei Kindern und Jugendlichen
  • Frühinterventionen für Familien mit Säuglingen und Kleinkindern
  • Therapie für Kinder und Jugendliche, Eltern-Kind-Therapie, Familientherapie i. S. SGB VIII
  • Beratung bei Partnerschafts- und Trennungskonflikten sowie zur Umgangsgestaltung
  • Vermittlung anderer Hilfsangebote

Wie wir arbeiten

Wir gehen davon aus, dass es in jeder Familie Krisenzeiten geben kann, in denen die Probleme trotz aller Anstrengungen von der Familie allein nicht mehr gelöst werden können .Wir nehmen uns Zeit Ihnen zuzuhören und bieten Ihnen unsere Hilfe an. Auf Grundlage aktueller Erkenntnisse u.a. der Erziehungswissenschaft sowie der Entwicklungspsychologie und unserer professionellen Kompetenzen, begleiten wir Sie auf Ihrem Weg der Problemlösung. Sofern Sie es wünschen, arbeiten wir auch mit anderen Institutionen z.B. der Kindertagesstätte, der Schule oder den Ärzten Ihres Kinders zusammen. Oberstes Gebot ist für uns , Ihre persönlichen Angelegenheiten in einer vertrauensvollen, ungestörten Atmosphäre zu besprechen. Zu Personen, die nicht zum Beratungsteam gehören, nehmen wir nur dann Kontakt auf, wenn Sie uns ausdrücklich Ihr schriftliches Einverständnis gegeben haben. Dies gilt auch gegenüber Ämtern und Behörden.

Wir beraten Sie

  • bei Unsicherheiten in der Erziehung
  • bei Sorge um die psychische Entwicklung Ihres Kindes
  • bei Fragen zur Entwicklung und Förderung von Kindern und Jugendlichen
  • bei Problemen, die junge Menschen mit sich und anderen haben
  • bei Partnerschafts- und Familienkonflikten
  • bei Trennung und Scheidung der Eltern
  • bei Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht
  • wenn Kinder und Heranwachsende unter körperlicher, seelischer und/oder sexueller Gewalt leiden bzw. davon bedroht sind oder wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist

Hier den Flyer ansehen und herunterladen: