Schulbegleitung §35a SGB VIII
Integrationshilfe und Einzelfallhilfe
Schulbegleitung ist eine Einzelfallmaßnahme der Eingliederungshilfe.
Integrationshilfe ist eine Hilfe zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft.
![](http://preview.fichter-web-design.com/kindheit/wp-content/uploads/2022/06/Information.png)
O.g. Hilfen für das Kind werden durch die Personensorgeberechtigten beim Jugendamt bzw. Sozialamt beantragt und vom Landkreis finanziert.
Die Umsetzung der Hilfe übernehmen freie Träger.
Schulbegleitung / Einzelfallhilfe richtet sich an Kinder mit:
- seelischer bzw. drohender seelischer Behinderung (§ 35a SGB VIII – Hilfe zur angemessenen Schulbildung in Verbindung mit §§ 53/54 SGB XII)
- geistiger bzw. körperlicher Behinderung (§§ 53/54 SGB XII)
Um die Teilhabe dieser Kinder an einem inklusiven Bildungssystem zu ermöglichen, braucht es eine spezielle Unterstützung, nur so können sie die Schule
- als einen Raum des Lernens begreifen,
in dem ihre Stärken und Schwächen sichtbar werden können - als einen Ort der sozialen Interaktion kennenlernen,
in dem auch sie Freunde gewinnen und sich zugehörig fühlen dürfen - Training, Regeln und Grenzen zu erkennen und einzuhalten
- Förderung der Selbstständigkeit
- Stärkung des Selbstbewusstseins
- Unterstützung bei der Kommunikation mit Lehrern und Schülern
Akteure der Schulbegleitung
Die erfolgreiche Inklusion eines Kindes mit Bedarf im Sinne des §35a SGB VIII / §§ 53, 54 SGB XII, wird durch die enge Zusammenarbeit und Vernetzung mehrerer Akteure erreicht
Das Kind
Einlassen auf die Angebote und Umsetzung der Hilfen
Die Eltern / Sorgeberechtigte
Unterstützung des Kindes in allen Lebensbereichen, als Experten für ihr Kind
Die Lehrer
Wissensvermittlung, als Experten des Lehrens
Blick für den Klassenverband und das soziale Gefüge darin
Der/die Schulbegleiter/in
Unterstützung der Inklusion des Kindes,
Hilfestellung so viel wie nötig und so wenig wie möglich,
Eingehen auf die Bedürfnisse des Kindes