Schulbegleitung §35a SGB VIII

Integrationshilfe und Einzelfallhilfe

Schulbegleitung ist eine Einzelfallmaßnahme der Eingliederungshilfe.
Integrationshilfe ist eine Hilfe zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft.

O.g. Hilfen für das Kind werden durch die Personensorgeberechtigten beim Jugendamt bzw. Sozialamt beantragt und vom Landkreis finanziert.
Die Umsetzung der Hilfe übernehmen freie Träger.

Schulbegleitung / Einzelfallhilfe richtet sich an Kinder mit:
  • seelischer bzw. drohender seelischer Behinderung (§ 35a SGB VIII – Hilfe zur angemessenen Schulbildung in Verbindung mit §§ 53/54 SGB XII)
  • geistiger bzw. körperlicher Behinderung (§§ 53/54 SGB XII)

Um die Teilhabe dieser Kinder an einem inklusiven Bildungssystem zu ermöglichen, braucht es eine spezielle Unterstützung, nur so können sie die Schule

  • als einen Raum des Lernens begreifen,
    in dem ihre Stärken und Schwächen sichtbar werden können
  • als einen Ort der sozialen Interaktion kennenlernen,
    in dem auch sie Freunde gewinnen und sich zugehörig fühlen dürfen
  • Training, Regeln und Grenzen zu erkennen und einzuhalten
  • Förderung der Selbstständigkeit
  • Stärkung des Selbstbewusstseins
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit Lehrern und Schülern

Akteure der Schulbegleitung

Die erfolgreiche Inklusion eines Kindes mit Bedarf im Sinne des §35a SGB VIII / §§ 53, 54 SGB XII, wird durch die enge Zusammenarbeit und Vernetzung mehrerer Akteure erreicht

Das Kind

Einlassen auf die Angebote und Umsetzung der Hilfen

Die Eltern / Sorgeberechtigte

Unterstützung des Kindes in allen Lebensbereichen, als Experten für ihr Kind

Die Lehrer

Wissensvermittlung, als Experten des Lehrens
Blick für den Klassenverband und das soziale Gefüge darin

Der/die Schulbegleiter/in

Unterstützung der Inklusion des Kindes,
Hilfestellung so viel wie nötig und so wenig wie möglich,
Eingehen auf die Bedürfnisse des Kindes