Sozialpädagogische Familienhilfe
und Erziehungsbeistand

Was sind Sozialpädagogische Hilfen ?

Sozialpädagogische Familienhilfe und Erziehungsbeistand sind kostenlose Hilfsangebote nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII).

Die Fachkräfte helfen Familien und Jugendlichen durch aufsuchende Betreuung und Begleitung:

• bei der Bewältigung von Erziehungs- und Alltagsproblemen

• bei der Lösung von Konflikten und Krisen

• sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen.

Sozialpädagogische Familienhilfe bietet erzieherische Hilfe für Familien mit Kindern.
Sie soll helfen, den Familienzusammenhalt zu fördern und Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten.

Erziehungsbeistand ist eine Hilfe für ältere Kinder und Jugendliche bei deren Verselbstständigung,
bietet aber ebenfalls den Eltern/Sorgeberechtigten erzieherische Hilfen an.

Beide Hilfen sind meist auf längere Dauer angelegt.

Wofür wir da sind

In manchen Familien häufen sich die Probleme:

• Schulprobleme und Leistungsversagen der Kinder

• Verhaltensprobleme

• finanzielle Probleme, z. Bsp. durch längere Arbeitslosigkeit oder Krankheit, Überschuldung oder andere Gründe

• ungeklärte Beziehungen nach Trennung und Scheidung

• Schwierigkeiten beim Umgang mit Ämtern

• Sorgen im Alltag, Wohnungsnot, Rechtsstreitigkeiten…

Oft verstärken sich die Probleme wechselseitig.
Bisweilen droht sogar eine Unterbringung der Kinder in Heimen oder Pflegefamilien.
Damit es nicht soweit kommt, wollen wir versuchen, gemeinsam mit den Betroffenen eine Perspektive für das Zusammenleben in der Familie zu erarbeiten.

Wie wir arbeiten

  • wir kommen zu den Familien
  • wir verstehen uns als Wegbegleiter für einen längeren Zeitraum, oft ein bis zwei Jahre
  • wir ermutigen Familien, ihr Leben nach ihren Gegebenheiten zu leben, solange das Kindeswohl nicht bedroht ist
  • wir helfen, die Fähigkeiten und damit das Selbstbewusstsein der Kinder und Jugendlichen zu fördern, die Freizeit zu gestalten und sinnvoll mit Medien umzugehen
  • wir geben Hilfestellung bei der Lösung finanzieller Probleme, begleiten bei Ämtergängen und unterstützen bei Schul- und Ausbildungsproblemen

Dabei ist es unsere Aufgabe, gemeinsam mit der Familie Lösungen für Konflikte zu entwickeln und das Vertrauen in die eigenen Kräfte zu stärken.

Wir unterliegen der Schweigepflicht und wahren die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen. Zu Personen, die nicht zu unserem Team gehören, nehmen wir nur Kontakt auf, wenn wir das Einverständnis der Familie haben.

Antragstellung

Die Sorgeberechtigten des oder der Kinder und Jugendlichen (bis 18 Jahre) oder auch junge Volljährige (bis 21 Jahre) stellen einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung beim Allgemeinen sozialen Dienst (ASD) des Jugendamtes. Für Einwohner des Landkreises Dahme-Spreewald ist der ASD in Königs Wusterhausen bzw. Lübben zuständig.

Gemeinsam mit der Familie wird dort beraten, welche Hilfeform die geeignetste ist. Wenn das Jugendamt nach Prüfung Familienhilfe oder Erziehungsbeistand befürwortet, wird der Auftrag an einen Träger der freien Jugendhilfe vergeben, der sozialpädagogische Hilfen anbietet, u.a. an Kindheit e.V.