Begleiteter Umgang §18, SGB VIII
Nahezu jede Familie muss schwierige Zeiten durchstehen, Probleme bewältigen und mit Konflikten untereinander umgehen. Manchmal wird die Belastung jedoch so groß, dass die Familie darunter zerbricht und sich die Eltern trennen. Grund dafür sind häufig Beziehungsprobleme der Eltern als Paar, so manches Mal potenziert durch zusätzliche Faktoren wie Arbeitslosigkeit, Schulden, Erziehungsschwierigkeiten, Alkoholprobleme, sonstige Krankheiten o. ä.
Noch ohnmächtiger als die Erwachsenen, ist das Kind in dieser Situation. Es kann nicht verstehen, warum die Streitereien der Eltern zwangsläufig bedeuten müssen, dass es selbst Mutter oder Vater verliert, obwohl es doch trotz der Auseinandersetzungen Zuhause oder der gespannten Atmosphäre, beide Eltern in jeweils einzigartiger Weise lieb hat.
Eltern ahnen oft, dass es für die Entwicklung ihres Kindes nach der Trennung/Scheidung am Besten wäre, wenn es weiterhin Kontakt zu Mutter und Vater hätte. Aufgrund der angespannten und konfliktreichen Paarbeziehung ist es aber schwierig, dies auch umzusetzen. Die meisten Eltern geben sich alle Mühe, ihr Kind aus dem Paarkonflikt herauszuhalten. Trotzdem gelingt es nicht immer zu vermeiden, dass das Kind zwischen den Bedürfnissen der Erwachsenen zerrieben wird.
In dieser Situation kann der Begleitete Umgang eine Möglichkeit sein, diese Last für das Kind ein wenig zu verringern und die Familie im Interesse des Kindes für eine gewisse Zeit durch die vielleicht größte Krise zu begleiten. Dabei gehen wir davon aus, dass sowohl Mutter, als auch Vater ein großes Interesse daran haben, dass es ihrem Kind gut geht und alle Beteiligten mit ein wenig Hilfe von außen in der Lage sein können, ihre Konflikte auf ein erträgliches Maß zu reduzieren, so dass eine Verständigung über die Belange des gemeinsamen Kindes oder zumindest die Umgangskontakte wieder möglich sind.